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Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Ausflüge mit dem Dog Travel Club

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Ausflüge, Reisen, Veranstaltungen und Angebote des Dog Travel Club.

Mit der Anmeldung zu einem Ausflug bestätigt die teilnehmende Person, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Der Dog Travel Club organisiert Tagesausflüge für Hundehalter:innen und ihre Hunde. Die Ausflüge können insbesondere Carreisen, gemeinsame Spaziergänge, Aufenthalte vor Ort, Restaurantbesuche, Fotoshootings und weitere Programmpunkte beinhalten.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website oder über einen anderen vom Dog Travel Club bekanntgegebenen Anmeldeweg.

Bei der Anmeldung müssen alle erforderlichen Angaben zur teilnehmenden Person und zum Hund vollständig und wahrheitsgemäss gemacht werden. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten, Angaben zum Hund, Gesundheitszustand, Verträglichkeit, Grösse, Gewicht, Besonderheiten und der gewünschte Zustiegsort.

Der Dog Travel Club behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn ein Ausflug für den Hund oder die Gruppe nicht geeignet erscheint oder wenn wichtige Informationen fehlen.

3. Teilnahmebestätigung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn sie vom Dog Travel Club bestätigt wurde.

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer:innen eine Bestätigung mit weiteren Informationen zum Ausflug, zur Zahlung, zum Ablauf, zu den Zustiegsorten und zu den mitzubringenden Gegenständen.

Der Platz gilt erst nach Bestätigung und Zahlung gemäss Angaben des Dog Travel Club als definitiv reserviert.

4. Zahlung

Der Preis des jeweiligen Ausflugs wird auf der Website oder in der Ausflugsbeschreibung angegeben.

Die Zahlung ist gemäss den Angaben in der Buchungsbestätigung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Dog Travel Club den Platz anderweitig vergeben.

Im Preis enthalten sind nur die Leistungen, die beim jeweiligen Ausflug ausdrücklich aufgeführt sind.

Nicht enthalten sind insbesondere persönliche Ausgaben, zusätzliche Konsumationen, nicht aufgeführte Eintritte, zusätzliche Fotos oder weitere Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich als inklusive bezeichnet werden.

5. Leistungen des Dog Travel Club

Der Dog Travel Club organisiert und koordiniert den jeweiligen Ausflug gemäss der veröffentlichten Beschreibung.

Die Leistungen können je nach Ausflug insbesondere umfassen:

  • Organisation und Planung des Ausflugs

  • Carreise oder organisierte Hin- und Rückfahrt

  • Koordination der Zustiegsorte

  • Tagesprogramm vor Ort

  • Spaziergang oder gemeinsames Erlebnis

  • Restaurantreservation oder Organisation eines Aufenthalts

  • Begleitung während des Ausflugs

  • professionelles Fotoshooting, sofern beim Ausflug angegeben

  • eine bestimmte Anzahl bearbeiteter Bilder, sofern beim Ausflug angegeben

Änderungen im Ablauf bleiben vorbehalten, sofern sie aus organisatorischen, wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder anderen wichtigen Gründen notwendig sind.

6. Verantwortung der Hundehalter:innen

Jede:r Hundehalter:in ist während des gesamten Ausflugs selbst für den eigenen Hund verantwortlich.

Dies umfasst insbesondere:

  • Verhalten des Hundes

  • Gesundheit und Reisefähigkeit des Hundes

  • sichere Führung des Hundes

  • Sicherung während der Fahrt

  • Einhaltung der Leinenpflicht

  • Rücksicht gegenüber anderen Hunden, Menschen, Gästen und der Umgebung

  • Schäden, die durch den Hund verursacht werden

Die teilnehmende Person haftet für sämtliche Schäden, die durch sie selbst oder ihren Hund verursacht werden.

7. Gesundheit und Eignung des Hundes

Am Ausflug dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesund, reisefähig und sozialverträglich sind.

Der Hund darf insbesondere nicht teilnehmen, wenn er:

  • krank oder verletzt ist

  • ansteckende Symptome zeigt

  • stark gestresst oder nicht reisefähig ist

  • läufig ist

  • andere Hunde oder Menschen gefährdet

  • nicht sicher geführt werden kann

Die teilnehmende Person bestätigt mit der Anmeldung, dass der Hund aus ihrer Sicht für den Ausflug geeignet ist.

Bei Unsicherheiten muss der Dog Travel Club vor der Anmeldung kontaktiert werden.

8. Verhalten während der Carfahrt

Die Hunde reisen gemeinsam mit ihren Halter:innen im Car.

Während der Fahrt dürfen Hunde nicht frei im Car herumlaufen. Sie müssen bei ihren Halter:innen bleiben und so gesichert oder geführt werden, dass weder andere Teilnehmende noch andere Hunde, das Fahrpersonal oder der Car beeinträchtigt werden.

Die Halter:innen sind verpflichtet, eine geeignete Decke oder einen Sitzschutz mitzubringen, sofern Hunde auf oder bei den Sitzen mitreisen.

Nasse, stark verschmutzte oder unangenehm riechende Hunde dürfen nicht direkt auf die Sitze.

Bitte bringe für deinen Hund ein gut sitzendes Geschirr und eine geeignete Sicherung mit, sofern vorhanden.

Die Hunde müssen so transportiert werden, dass sie nicht leiden oder sich verletzen können; ausserdem sind genügend Platz, Trinkwasser, Schutz vor Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Zugluft sowie Pausen wichtig. (Touring Club Schweiz)

9. Verhalten vor Ort

Während des Ausflugs gilt grundsätzlich Leinenpflicht, sofern der Dog Travel Club oder die lokalen Vorschriften nichts anderes erlauben.

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, Rücksicht auf andere Hunde, Menschen, Gäste, Restaurants, Natur, Wildtiere und Umgebung zu nehmen.

Hundekot muss immer aufgenommen und korrekt entsorgt werden.

Direkter Kontakt zwischen Hunden soll nur nach Absprache der jeweiligen Halter:innen stattfinden.

Fremde Hunde dürfen nicht ohne Zustimmung der Halter:innen gefüttert werden.

10. Restaurantbesuche und öffentliche Orte

Falls ein Restaurantbesuch oder Aufenthalt in einem öffentlichen Bereich Teil des Ausflugs ist, gelten zusätzlich die Regeln des jeweiligen Betriebs oder Ortes.

Hunde müssen ruhig bei ihren Halter:innen bleiben und dürfen andere Gäste, Hunde oder Mitarbeitende nicht stören.

Der Dog Travel Club kann keine Garantie übernehmen, dass alle Bereiche jederzeit für Hunde zugänglich sind. Änderungen vor Ort bleiben vorbehalten.

11. Ausschluss von der Teilnahme

Der Dog Travel Club behält sich vor, eine Teilnahme abzulehnen oder eine teilnehmende Person mit Hund vom Ausflug auszuschliessen, wenn:

  • der Hund andere Hunde oder Menschen gefährdet

  • der Hund stark gestresst, krank oder nicht reisefähig wirkt

  • wichtige Angaben bei der Anmeldung falsch oder unvollständig gemacht wurden

  • Regeln wiederholt nicht eingehalten werden

  • die Sicherheit oder das Wohlbefinden der Gruppe gefährdet ist

  • der Ablauf des Ausflugs erheblich beeinträchtigt wird

In einem solchen Fall besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung.

12. Wetter, Programmänderungen und Absage durch den Dog Travel Club

Der Dog Travel Club ist berechtigt, Ausflüge aus wichtigen Gründen anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.

Wichtige Gründe können insbesondere sein:

  • schlechtes Wetter

  • Sturm, Gewitter oder extreme Hitze

  • Sicherheitsbedenken

  • zu geringe Teilnehmerzahl

  • Krankheit oder Ausfall der Organisation

  • Änderungen durch Carunternehmen, Restaurant oder Partner

  • behördliche Vorgaben

  • höhere Gewalt

Bei einer Absage durch den Dog Travel Club werden die Teilnehmer:innen so früh wie möglich informiert.

Je nach Situation kann ein Ersatzdatum, eine Umbuchung oder eine Rückerstattung angeboten werden.

Das Wohlbefinden der Hunde und die Sicherheit aller Beteiligten haben immer Vorrang vor dem ursprünglich geplanten Programm.

13. Stornierung durch Teilnehmer:innen

Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 30 Tage vor dem Ausflug: Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–
29 bis 14 Tage vor dem Ausflug: 50% des Preises werden zurückerstattet
13 bis 0 Tage vor dem Ausflug: keine Rückerstattung möglich
Nichterscheinen: keine Rückerstattung möglich

Bei Krankheit des Hundes oder der teilnehmenden Person kann nach Möglichkeit eine Ersatzperson gestellt werden. Die Ersatzperson und der Hund müssen vorab vom Dog Travel Club bestätigt werden.

14. Ersatzperson

Eine Übertragung des Platzes auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dog Travel Club möglich.

Die Ersatzperson muss alle erforderlichen Angaben rechtzeitig einreichen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Der Dog Travel Club behält sich vor, die Ersatzperson abzulehnen, wenn der Hund oder die Situation nicht zum Ausflug passt.

15. Fotos und Bildrechte

Bei ausgewählten Ausflügen werden professionelle Fotos erstellt.

Die im jeweiligen Ausflug angegebenen Bilder sind im Preis enthalten. Weitere Bilder können optional erworben werden.

Die Teilnehmer:innen erhalten private Nutzungsrechte an den ausgewählten und gelieferten Bildern. Eine kommerzielle Nutzung, Bearbeitung, Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt.

Der Dog Travel Club darf Fotos von Teilnehmer:innen und Hunden nur für Website, Social Media, Werbung oder Kommunikation verwenden, wenn die entsprechende Zustimmung im Anmeldeformular erteilt wurde.

Die Zustimmung zur Bildverwendung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

16. Datenschutz

Der Dog Travel Club verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Organisation, Durchführung und Kommunikation im Zusammenhang mit den Ausflügen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Name

  • Adresse oder Wohnort, falls benötigt

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer

  • Angaben zum Hund

  • Zahlungsinformationen

  • gewählter Zustiegsort

  • Angaben zu Besonderheiten, Gesundheit oder Verhalten des Hundes

Die Daten werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, ausser dies ist für die Durchführung des Ausflugs notwendig, gesetzlich vorgeschrieben oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

17. Haftung

Die Teilnahme an einem Dog Travel Club Ausflug erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Dog Travel Club haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden, Verletzungen, Verluste oder Unfälle, die durch Teilnehmer:innen, Hunde, Dritte, Wetterbedingungen, Verkehr, Gelände, öffentliche Orte, Restaurants oder externe Leistungserbringer entstehen, übernimmt der Dog Travel Club keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, über eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden durch den eigenen Hund abdeckt.

18. Externe Leistungserbringer

Der Dog Travel Club arbeitet je nach Ausflug mit externen Partnern wie Carunternehmen, Restaurants, Bergbahnen, Hotels, Fotograf:innen oder anderen Dienstleistern zusammen.

Für Leistungen externer Anbieter gelten zusätzlich deren Bedingungen, Sicherheitsregeln und Hausordnungen.

Der Dog Travel Club haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die durch externe Leistungserbringer verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

19. Mindestteilnehmerzahl

Ein Ausflug kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Dog Travel Club den Ausflug absagen oder verschieben.

In diesem Fall werden die angemeldeten Teilnehmer:innen informiert und erhalten je nach Situation die Möglichkeit einer Umbuchung, eines Ersatzdatums oder einer Rückerstattung.

20. Pauschalreisehinweis

Soweit ein Angebot des Dog Travel Club gesetzlich als Pauschalreise gilt, kommen die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes zur Anwendung.

Eine Pauschalreise kann nach Schweizer Recht insbesondere dann vorliegen, wenn mindestens zwei Dienstleistungen wie Beförderung, Unterbringung oder eine andere touristische Dienstleistung zu einem Gesamtpreis verbunden werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (Fedlex)

21. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Der Dog Travel Club kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit anpassen.

Für bereits bestätigte Buchungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptierten Bedingungen, sofern keine zwingenden rechtlichen oder organisatorischen Gründe eine Anpassung erforderlich machen.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dog Travel Club beziehungsweise der Wohnsitz der Anbieterin.

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